ASV BORGHORST 1951 e.V.
 

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16.01.2023

Freigabe der Hegene

Hallo lieber / e Sportfreund / in,

wie bereits auf der Jahreshauptversammlung mitgeteilt wurde, ist mit sofortiger Wirkung die Nutzung der Hegene freigegeben (entgegen der Gewässerordnung / See 1).
In diesem Zuge gilt ebenfalls die Freigabe zum Fang von 20 Renken im Jahr (gemäß Gewässerordnung sind 5 erlaubt).
Hintergrund für diese Entscheidung ist, die Mitgliedschaft zu befähigen, gezielt auf Renken zu fischen und der Verein so bewerten kann, ob und wie die Maßnahmen des Renkenbrutbesatzes seit April 2020 gewirkt haben. Diese Freigaben haben eine Gültigkeit bis zum 31.10.2023.

Viel Erfolg und Petri Heil!
Der Vorstand

p.s. Fangmeldungen gerne dem Vorstand unterjährlich zukommen lassen.



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